Kommen Sie für eine Förderung in Frage?
Für diese Programme bin ich akkreditiert.
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
- Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
- Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
- Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
Der Bildungsscheck im individuellen Zugang:
Bürger:innen, die in NRW wohnen, können für ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck erhalten. Im individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird der Eigenanteil der Weiterbildungskosten privat getragen.
Der Bildungsscheck im betrieblichen Zugang:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW können für die berufliche Weiterbildung ihrer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter*innen (auch Auszubildende, Werkstudent*innen, Volontäre) Bildungsschecks erhalten. Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird das Unternehmen beraten und trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten.
Die Bildungsprämie - Förderung für berufsbezogene Weiterbildung
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der Kosten bis maximal 500 Euro.
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn
- Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,
- Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen,
- Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.
Der Prämiengutschein wird nach einer Beratung in einer Beratungsstelle ausgegeben.
BAFA - Unternehmensberatung
Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen.
Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Neben weiteren Speziellen Beratungen, erhalten zudem auch Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Potentialberatung NRW
Zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Potentialberatung NRW.
Gefördert werden 50 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 10 Beratungstage, höchstens 500 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und an Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten. Die Potentialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.
Hamburger Weiterbildungsbonus
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS – Text zur Veröffentlichung
Mit dem "Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS" werden Weiterbildungsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen gefördert und Informationen zur individuell passenden Qualifizierung bereitgestellt. Der flexible Zuschuss zur Weiterbildung wird schnell und unbürokratisch bewilligt, sofern die Arbeitgebenden bestätigen, dass die Maßnahme für das berufliche Fortkommen förderlich ist. Bei Bedarf wird auch ein individuelles Qualifizierungscoaching angeboten. Dabei werden Qualifizierungsinhalte und –ziele gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden in einem Bildungsplan zusammengestellt und deren finanzielle Förderung geklärt.
Vom „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ profitieren in Hamburg arbeitende oder lebende Beschäftigte und Selbstständige, in der Kreativwirtschaft Arbeitende, besonders gering qualifizierte und ungelernte Beschäftigte sowie Personen mit aufstockenden Leistungen nach dem SGB II.
Das Projekt unterstützt das Gemeinsame Arbeitsmarktprogramm der Agentur für Arbeit Hamburg, des Jobcenters - team.arbeit.hamburg und der Sozialbehörde, die Hamburger Fachkräftestrategie, die Digitalisierungsstrategie des Hamburger Senats und den Masterplan Handwerk 2020.
Der Weiterbildungsbonus PLUS wird aus Mitteln des
Corona Krisenhilfefonds REACT-EU finanziert.
Geltungsdauer: 1.Januar
2021 bis 31.Dezember 2023
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr erfahren möchten.
Ursula Wienken, Ihre Qualitätsexpertin