Mit Förderung Geld sparen


 

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Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.

Der Bildungsscheck im individuellen Zugang:

Bürger:innen, die in NRW wohnen, können für ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck erhalten. Im individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird der Eigenanteil der Weiterbildungskosten privat getragen.

Der Bildungsscheck im betrieblichen Zugang:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW können für die berufliche Weiterbildung ihrer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter*innen (auch Auszubildende, Werkstudent*innen, Volontäre) Bildungsschecks erhalten. Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird das Unternehmen beraten und trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten.

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Weiterbildungsbonus 

Schleswig-Holstein

Den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können Auszubildende und Arbeitnehmer:innen erhalten, auch solche, die Zusatzleistungen in Form von ALG II erhalten. Inhaber:innen von Kleinstbetrieben sowie Freiberufler:innen, die

weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Antragssteller:innen müssen nachweislich in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Der Weiterbildungsbonus bezuschusst Maßnahmen, die zwischen 16 und 400 Zeitstunden umfassen. Darunter fallen auch Online-Kurse und Fernstudiengänge, die durch die ZFU akkreditiert sind. Dies gilt für sämtliche Kurse am DeLSt. Der Weiterbildungsbonus deckt mindestens 50 % der Kurskosten ab, jedoch nicht mehr als 2.000 EUR.


Die Prüfungsgebühren und Kosten für Lehrmaterial müssen mindestens 160 EUR betragen. Aufwendungen für Fahrt und Unterbringung trägst du selbst.


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Bildungsscheck Brandenburg

Der Bildungsscheck des Bundeslandes Brandenburg  fördert Weiterbildungen im Bundesland Brandenburg. 

Er fördert Weiterbildungen für Menschen, die Ihren Erstwohnsitz dort haben und bislang an keiner beruflichen Fortbildung teilgenommen haben. Er dient der Unterstützung von Weiterqualifizierungsmaßnahmen, die

unabhängig vom Arbeitsplatz sind und einem individuellen Bildungsziel dienen. Die Lehrgangskosten müssen

mindestens 1.000 EUR betragen, Prüfungsgebühren mit eingerechnet. Die Maßnahme ist förderbar mit bis zu

50 % der Kosten, maximal 3.000 EUR. Sie kann einmal pro Jahr beantragt werden. Den Bildungsscheck beantragst du über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).


Den Antrag musst du spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme

stellen, wobei erst nach dem Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides verbindlich gebucht werden darf. Von dieser Maßnahme sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgenommen.

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Weiterbildungsscheck 

Sachsen-Anhalt direkt

Der Weiterbildungsscheck Sachsen-Anhalt direkt stellt einen Zuschuss für die individuelle und berufsbezogene Fortbildung sowie für den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen von volljährigen Auszubildenden und Berufsfachschüler:innen dar. Die Bezuschussung der Weiterbildungskosten wird für Arbeitnehmer:innen gewährt, deren Monatsgehalt unter 4.575 EUR brutto liegt. Arbeitslose sind förderungsberechtigt, wenn du keine Leistungen gemäß SGB II und III beziehst.


Förderungsfähig sind sämtliche Maßnahmen, die der individuellen und berufsbezogenen Qualifizierung dienen. Darunter fallen Seminare, Kurse, Coaching und Fernstudiengänge. Die Kosten müssen bei mindestens 1.000 EUR

liegen. Als Zusatzqualifizierungen gelten Angebote für die berufsspezifische oder interdisziplinäre Spezialisierung, zum Erwerb von Fähigkeiten in den Bereichen Betriebswirtschaft oder IT, Fremdsprachen sowie sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen. Diese werden ab einem Beitrag von 500 EUR bezuschusst.


Zusatzqualifikationen werden mit bis zu 90 % unterstützt. Bei den Weiterbildungen gelten Abstufungen, je nach Einkommen der Antragssteller:innen. Liegt das monatliche Bruttogehalt unter 1.000EUR, werden bis zu 90 % bezuschusst. Bei einem monatlichen Gehalt von weniger als 2.500 EUR


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QualiScheck Rheinland-Pfalz

Wenn du Arbeitnehmer:in aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz bist und dein zu versteuerndes Jahreseinkommen

über 20.000 EUR liegt, kannst du einen Teil der Kosten für deine berufliche Weiterbildungsmaßnahme mit dem QualiScheck abdecken. Geringverdiener:innen sind förderungsfähig, sofern die Kosten ihrer Fortbildung mehr als 1.000 EUR betragen.


Ansonsten wird der QualiScheck für sämtliche Maßnahmen erteilt, die der Vermittlung von fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen dienen und für die ein Beitrag von mindestens 100 EUR anfällt.


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Die Bildungsprämie - Förderung für berufsbezogene Weiterbildung

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der Kosten bis maximal 500 Euro.

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn

  • Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,
  • Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen,
  • Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.

Der Prämiengutschein wird nach einer Beratung in einer Beratungsstelle ausgegeben.

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BAFA - Unternehmensberatung

Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen.

Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Neben weiteren Speziellen Beratungen, erhalten zudem auch Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

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Hamburger Weiterbildungsbonus

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS – Text zur Veröffentlichung

 Mit dem "Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS" werden Weiterbildungsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen gefördert und Informationen zur individuell passenden Qualifizierung bereitgestellt. Der flexible Zuschuss zur Weiterbildung wird schnell und unbürokratisch bewilligt, sofern die Arbeitgebenden bestätigen, dass die Maßnahme für das berufliche Fortkommen förderlich ist. Bei Bedarf wird auch ein individuelles Qualifizierungscoaching angeboten. Dabei werden Qualifizierungsinhalte und –ziele gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden in einem Bildungsplan zusammengestellt und deren finanzielle Förderung geklärt.

Vom „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ profitieren in Hamburg arbeitende oder lebende Beschäftigte und Selbstständige, in der Kreativwirtschaft Arbeitende, besonders gering qualifizierte und ungelernte Beschäftigte sowie Personen mit aufstockenden Leistungen nach dem SGB II.

Das Projekt unterstützt das Gemeinsame Arbeitsmarktprogramm der Agentur für Arbeit Hamburg, des Jobcenters - team.arbeit.hamburg und der Sozialbehörde, die Hamburger Fachkräftestrategie, die Digitalisierungsstrategie des Hamburger Senats und den Masterplan Handwerk 2020.

Der Weiterbildungsbonus PLUS wird aus Mitteln des Corona Krisenhilfefonds REACT-EU finanziert.
Geltungsdauer: 1.Januar 2021 bis 31.Dezember 2023

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Ursula Wienken, Ihre Qualitätsexpertin


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